Der Abschluss eines Lizenzvertrages mit dazugehörigem Wartungsvertrag für die Abacus Software ermöglicht dem Lizenznehmer, verschiedene Serviceleistungen der Regnology Germany GmbH online in Anspruch zu nehmen. Die folgenden Bedingungen regeln ausschließlich das Verfahren der Inanspruchnahme der nachfolgend aufgeführten Serviceleistungen über das eigens hierfür eingerichtete Extranet der Regnology Germany GmbH. Hinsichtlich der erbrachten Serviceleistungen selbst, insbesondere im Hinblick auf die diesbezügliche Nutzungsrechtseinräumung, Gewährleistung und Haftung von Regnology Germany GmbH gelten ausschließlich die Bedingungen des zwischen dem Lizenznehmer und Regnology Germany GmbH abgeschlossenen jeweiligen Lizenz- bzw. dazugehörigen Wartungsvertrages.

Änderungen

Änderungen dieser Nutzungsbedingungen werden dem Lizenznehmer schriftlich oder in elektronischer Form bekannt gegeben. Sie gelten als genehmigt, wenn der Lizenznehmer nicht schriftlich Widerspruch erhebt. Auf diese Folge wird Regnology Germany GmbH bei der Bekanntgabe gesondert hinweisen. Der Lizenznehmer muss den Widerspruch innerhalb von 6 Wochen nach Bekanntgabe der Änderung an Regnology Germany GmbH absenden.

Regnology Germany GmbH stellt dem Lizenznehmer im Rahmen des Abacus Lizenz- und Wartungsvertrages die Software (Releases, Patches und Hotfixes) und die in diesem Zusammenhang verfügbaren Dokumentationen über eine dem Lizenznehmer zugängliche Extranet-Seite zur Verfügung. Der Lizenznehmer ist berechtigt, die Basissoftware, Zusatzsoftware von Dritten und diesbezügliche Tools einschließlich der entsprechenden Dokumentation auf seine Festplatte zu laden.

Regnology Germany GmbH stellt dem Lizenznehmer die technischen Möglichkeiten bzw. die technische Infrastruktur zur Nutzung des Extranet nicht zur Verfügung. Regnology Germany GmbH stellt die dargestellten Serviceleistungen grundsätzlich ausschließlich über diese Extranet-Seite zur Verfügung. Sollte dem Lizenznehmer eine Inanspruchnahme über das Internet nicht möglich sein oder lehnt der Lizenznehmer diese aus anderen berechtigten Gründen ab, erhält er auf schriftlichen Wunsch die Software bzw. die dazugehörige Dokumentation auf dem Postweg.

Zugriffsberechtigung

Zugriffsberechtigt sind ausschließlich die seitens Regnology Germany GmbH registrierten und freigeschalteten Lizenznehmer, d.h. das jeweilige Institut. Nach Abschluss eines Lizenz- und dazugehörigen Wartungsvertrages erhält der Lizenznehmer seine Nutzerkenndaten, d. h. eine Nutzerkennung sowie eine PIN. Der Zugriff erfolgt durch Eingabe dieser Nutzerdaten.

Schutz der Zugriffsberechtigung

Der Lizenznehmer ist verpflichtet, die Nutzerkenndaten sorgfältig aufzubewahren und so zu behandeln, dass ein Verlust ausgeschlossen ist und unberechtigte Dritte keine Kenntnis hiervon erlangen können. Der Lizenznehmer darf die Nutzerkenndaten lediglich an von ihm zur Inanspruchnahme der Serviceleistungen autorisierte Mitarbeiter geben. Diese sind von ihm auf die vorgenannte Vertraulichkeit und Sorgfalt im Umgang mit den Nutzerkenndaten, und zwar über die Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses hinaus, zu verpflichten. Auf Verlangen hat der Lizenznehmer Regnology Germany GmbH eine diesbezügliche Verpflichtungserklärung der jeweiligen Mitarbeiter vorzulegen.
Bei Verlust der Nutzerkenndaten ist der Lizenznehmer verpflichtet, Regnology Germany GmbH unverzüglich schriftlich oder in elektronischer Form zu informieren. Regnology Germany GmbH wird den Zugriff des Lizenznehmers zum passwortgeschützten Bereich unverzüglich nach Eingang der Mitteilung sperren. Die Aufhebung der Sperre ist erst nach schriftlichem Antrag des Lizenznehmers bei Regnology Germany GmbH möglich

Sperre der Zugriffsberechtigung

Bei Beendigung des Lizenz- bzw. des dazugehörigen Wartungsvertrages erlischt die Zugriffsberechtigung des Lizenznehmers automatisch. Regnology Germany GmbH ist darüber hinaus berechtigt, die Zugriffsberechtigung des Lizenznehmers zu sperren, wenn der Verdacht des Missbrauchs der Zugriffsberechtigung besteht. Regnology Germany GmbH wird in diesem Fall den Lizenznehmer über die Sperrung unverzüglich informieren. Eine Aufhebung der Sperre kann nur nach Prüfung durch Regnology Germany GmbH erfolgen.

Verfügbarkeit

Regnology Germany GmbH weist daraufhin, das Informationsübertragungen über das Internet aus technischen oder betrieblichen Gründen gestört sein können bzw. seitens Regnology Germany GmbH kein Einfluss auf Übertragungs- und Reaktionszeiten im Internet besteht. Regnology Germany GmbH übernimmt keine Gewähr für die ständige Verfügbarkeit des Online-Zugriffs auf die Serviceleistungen.

Rechtswahl / Salvatorische Klausel

Es gilt deutsches Recht. Sollte eine der Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. In diesem Fall tritt eine wirksame Bestimmung an Stelle der unwirksamen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung üblicherweise möglichst nahe kommt.

Datenspeicherung

Regnology Germany GmbH behält sich vor, Daten über die Nutzung des Online-Services zu speichern und auszuwerten.